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Januar 2007

 

Kosten im elektronischen Rechtsverkehr

Liebe Leser!

Seit Januar 2007 erfolgen Handelsregister-Anmeldungen, von kurzen Übergangsregelungen in einzelnen Bundesländern abgesehen, nur noch in elektronischer Form. Ob und wenn ja welche Mehrkosten der Notar hierbei für

  • das Einscannen der Ausgangsdokumente in Papierform
  • das Anbringen der qualifizierten Signatur (§ 39 a BeurkG)
  • für die arbeitsaufwändige Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signaturen
  • für Telekommunikationsentgelte der Internetnutzung
  • für die Übermittlung nicht vom Notar gefertigter Listen der Gesellschafter oder sonstiger Dokumente an das Registergericht sowie auch in anderen Fällen als HR.-Anmeldungen
  • für die Fertigung elektronisch begl. Abschriften (§ 39 a BeurkG)
  • für den Versand elektronisch begl. Abschriften per eMail
  • für beglaubigte Ausdrucke von qualifizierten elektronischen Signaturen (§ 42 Abs. 4 BeurkG, § 2 Nr. 3 SigG)

berechnen kann, ist gesetzlich bedauerlicherweise (im Gegensatz zu den speziell geregelten Gerichtskosten des elektronischen Rechtsverkehrs) nicht klar geregelt worden (ähnlich Sikora / Schwab MittBayNot 2007, 7).

Möglicherweise wollte der Gesetzgeber bei der Diskussion um die Neuordnung der HR-Anmeldungen wegen vereinzelt laut gewordener Stimmen, die eine Übertragung der Zuständigkeiten auf Industrie- und Handelskammern und Abschaffung von Beurkundungs- und Beglaubigungserfordernissen forderten, entsprechende zusätzliche Kostenregelungen für die Notare nicht aufnehmen und auch die Notare könnten deshalb im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens keine entsprechenden Vorschläge eingebracht haben. Erste Stellungnahmen in der Kostenliteratur zu diesen Fragen sind jedoch enthalten bei Tiedtke / Sikora, MIttBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) 2006, 393 (Ergänzungen hierzu bei Sikora / Schwab, MittBayNot 2007, 1, 7 f.); Lappe NJW 2007, 273, 278; Tiedtke, Notarkosten im Grundstücksrecht, 2. Aufl. 2007, Rn. 14 - 36 und in den hier als PDF-Datei zu öffnenden auszugsweisen Kommentierungen zu § 1 a KostO, spez. Anm. 5 und § 136 KostO, (Filzek, Verlag: RA-MICRO, 3. Aufl. vom Februar 2007, Buch wird ca. Ende Februar / Anfang März erscheinen und kann für 19,80 Euro + Versandkosten bestellt werden bei www.pagma.de oder www.filzek.de). Im nachfolgenden Kommentar-Auszug verwandte Abkürzungen: EHUG = Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) BGBl. I 2553; s. hierzu allgem. Liebscher / Scharff, NJW 2006, 3745; Willer / Krafka DNotZ 2006, 885; Suppliet NotBZ 2006, 391; Sikora / Schwab MittBayNot 2007, 1; Seibert / Decker DB 2006, 2446; Noack NZG 2006, 801 MittBayNot = Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern NotBZ = Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis RNotZ = Rheinische Notar-Zeitschrift Tiedtke = Tiedtke, Notarkosten im Grundstücksrecht, 2. Aufl. 2007 ZNotP = Zeitschrift für die Notarpraxis. Auch die Notarkosten-Fibel, neue Auflage (6.) vom Februar 2007 wird im März endlich fertig sein und ausgeliefert. Das Notarkosten-ABC ist noch in 7. Aufl. 2006 sofort lieferbar und wird bei Bestellungen jeweils mit Aktualisierungsbeilagen zur BGH-Rechtsprechung von Februar bis Juli 2006 betr. §§ 44, 146 / 147 KostO sowie mit obigen Hinweisen zu Kosten beim elektronischen Rechtsverkehr versandt. Die Seminare zum Notarkosten-Recht sind im I. Halbjahr, um auch viel beschäftigten Notariats-Mitarbeiter/inne/n und Bürovorsteher(inne)n und Notar(inn)en eine rasche praxisnahe Information über aktuelle Entwicklungen im Notarkostenrecht anbieten zu können, auf nur 3 1/2 Stunden reduziert worden - an Nachmittagen oder Vormittagen - in den Städten Hamburg, Kassel, Bremen, Essen, Hannover, Frankfurt a. M. und Berlin (siehe Termine, Referenten und Programme bei Seminare). Ein Seminar zum Handels- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Handelsregister und aller Notarkosten-Fragen findet in Frankfurt am 31.3. = Samstag von 9.30 - 15.30 Uhr statt. Auch beim Seminar zum Insolvenzrecht ist die Dauer jetzt auf 12 - 17.15 Uhr (Hamburg, Donnerstag 8. März 2007) begrenzt. Die ganztägigen Seminare "Einführung in die Notarkostenberechnung und Notarkosten-Recht Teil II" (Fehlervermeidung in schwierigen Notarkosten-Fragen) werden voraussichtlich aber ab Mai 2007 und im 2. Halbjahr auch wieder angeboten werden, wahrscheinlich aber nur in einigen der o.a. Seminarorte oder in einem zentralen Seminarhotel. Näheres hierzu wird im April bekannt sein.

Freundliche Grüße

Ihr Martin Filzek

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