Notarkosten-Dienst auch in Ihrem Büro möglich, wie hier in Düsseldorf März 2016
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Die Notarkostenberechnung kann in Einzelfällen für den Notar und seine Mitarbeiter schwierig und zeitaufwendig sein; einzelne angefallene Gebühren oder Geschäftswerterhöhungen können leicht übersehen oder Gebühren sonst fehlerhaft berechnet werden. Für die Fehlersuche auf den Kostenrevisor zu setzen, ist aufgrund der großen zeitlichen Abstände und beschränkten Prüfungszeit sowie der oft unangenehmen Rückerstattung oder Nachforderung nicht sinnvoll. Die regional unterschiedlichen Auffassungen der Rechtsprechung haben seit der Einführung des Rechtsweges zum BGH für alle streitigen Notarkostenfragen an Bedeutung verloren und wichtiger geworden ist ein Überblick über die verschiedenen Auffassungen mit ihren Konsequenzen für die Höhe der jeweiligen Gebühr! Welche Leistungen des Käufers sind neben dem Kaufpreis zu berücksichtigen, wie hoch ist der Geschäftswert in anderen Zweifelsfällen? Wann liegt für mehrere Erklärungen in einer Urkunde derselbe bzw. verschiedener Gegenstand i. S. von § 44 I u. II KostO (seit 1.8.2013 §§ 35 I, 86 II, 94, 109-111 GNotKG) vor?
Solche und andere Zweifelsfragen werden von mir seit 1996 rasch, preiswert und gewissenhaft für Sie aufbereitet und die Kostenberechnung umfänglich und formal professionell entworfen.
Nutzen auch Sie, wie schon viele Notariate zu Ihrer Entlastung und optimalen Gebührenberechnung, die Erfahrung aus über dreißigjähriger Praxis, davon fünfundzwanzigjähriger überwiegender Tätigkeit in dem Gebiet des Notarkostenrechts, für IHRE Notarkostenberechnung bei allen Zweifeln zu Gebühren und Geschäftswerten! Ihr gut angelegter Kostenbeitrag hierfür beträgt nur 70,00 Euro/Std. + 19 % USt.
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