Änderungen
der Kostengesetze Anwalt und Notar
Liebe
Notarinnen, Notare,
Rechtsanwälte (m/w) und Mitarbeiter(innen),
Der
Bundestag hat am 14.11.2003 in erster Lesung über den von SPD/Grünen,
CDU und FDP fraktionsübergreifend eingebrachten Gesetzesentwurf
zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) beraten (BT-Druck
15/1971).
Dieser sieht keine bloße lineare Anhebung der nahezu zehn
Jahre unverändert gebliebenen Gebühren vor, sondern die
gesamte Vergütungsstruktur wird verändert. In einzelnen
Redebeiträgen wurde die möglichst schnelle Verabschiedung
des Gesetzentwurfes angemahnt, mit dem für die Anwälte
eine Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung
durch eine entsprechend veränderte Gebührenstruktur
beabsichtigt wird. Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung
finden Sie hier.
Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erfordert eine umfassende
Umstellung von allen Anwält(inn)en und mit der selbständigen
Kostenberechnung befassten Mitarbeiter(inne)n!
Auch
für die Notarkosten werden einige Änderungen im
Jahr 2004 eintreten, zum einen durch das seit längerem angekündigte
Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz, das zwischen dem
01.04.2004 und 01.07.2004 in Kraft treten dürfte, und der Aufhebung
der §§ 26, 26 a, 27 mit deren Neufassung in §§
41 a - c n.F. KostO. Inhaltliche Änderungen sind hiermit nur
in geringem Maße verbunden. Aber auch das über 300 Seiten
umfassende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sieht in seinem Art.
4 Abs. 29 einige Änderungen bei den Notargebühren und
-auslagen vor, die in den aktuellen Seminaren und Skripten bereits
berücksichtigt sind.
Das
die Anwaltsgebühren neu regelnde Rechtsanwaltsgebührengesetz
(RVG) als wesentlichster Teil des KostRMoG bringt umfangreiche
Änderungen beim außergerichtlichen und gerichtlichen
Verfahren:
- Veränderungen
bei Erstberatungsgebühr und bei Ermittlung der Rahmengebühr;
- Wegfall
der drei Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 BRAGO;
- Wegfall der
vier Gebührentatbestände des § 31 Abs. 1 BRAGO
(keine Beweisgebühr mehr, dafür Verfahrensgebühr
und Terminsgebühr, die zusammen - und bei mündlicher
Verhandlung stets - 2,5 Gebühren ergeben;
- Umgestaltung
der Vergleichsgebühr gem. § 23 BRAGO zu einer neuen
- leicher anfallenden - Einigungsgebühr;
- Änderung
der Anrechnungsvorschriften für vorgerichtliche Tätigkeiten;
- erstmalige
Erfassung anwaltlicher Tätigkeiten wie Mediation, Hilfeleistung
in Steuersachen und Zuegenbeistand;
Auslagerung aller Gebührentatbestände in ein Vergütungsverzeichnis;
- Wegfall
gesetzlicher Regelungen für außergerichtliche Tätigkeiten
ab 2006.
Dies
sind nur die wesentlichsten Änderungen der umfassenden Neustrukturierung
des Gebührenrechts.
Auch
die Kostenberechnung in Bußgeld- und Strafverfahren, in sozialgerichtlichen
Verfahren sowie dieVergütungsfestsetzung und der Höchstgegenstandswert
erfahren wesentliche Änderungen.
Zu
empfehlen ist daher die rechtzeitige Einststellung auf diese
Änderungen, zeitnah schon vor oder bald nach deren Inkrafttreten,
durch erfahrene Gebührenrechts-Spezialisten, die Ihnen
den Weg zur jeweils optimalen Gebührenabrechnung für
vor und nach dem 01.07.2004 fällig werdende Anwaltskosten
weisen und die Arbeit bei der Umstellung erleichtern! In
den zwei 1 1/2 tägigen Anwaltsgebühren-Seminaren im
Februar und Mai 2004 (Seminare Nr. 6 und Nr. 7) wird daher das
Anwaltsgebührenrecht sowohl für die bis zum Inkrafttreten
der Neuregelung fällig werdenden Gebühren nach der BRAGO
als auch nach den Änderungen durch das RVG vorgestellt von
Frau Gundel Baumgärtel, gepr. Bürovorsteherin, einer erfahrenen
Praktikerin, die seit über zehn Jahren im Anwaltsgebührenrecht
als Dozentin, Autorin und Prüferin tätig ist.
Zusätzlich
sind für dieses Jahr - ab Mitte Juni zunächst geplant
bis August - eintätige Schulungsseminare zum neuen RVG in
das Seminarprogramm aufgenommen (Seminar Nr. 9, fünf Termine
in drei Städten), in denen ein Überblick über
die wesentlichen Änderungen gegeben werden und durch Gegenüberstellung
Alt / Neu, Tabellen, Erläuterungen und Fallbeispiele ausführlich
erläutert wird.
Weiterhin
wird speziell für Anwaltsnotare und deren mit der selbständigen
Kostenberechnung betraute Mitarbeiter(innen) zum voraussichtlichen
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen des KostRMoG vom
01. bis 03. Juli 2004 erstmals ein dreitätiges Seminar zu
Anwalts- und Notarkosten (nach dem Stand der Neuregelungen) in Willingen
/ Hochsauerland mit drei Gebühren-Profis für Anwalts-
und Notarkosten als Referenten angeboten (Seminar Nr. 9).
Selbstverständlich
sind auch bei den Notarkosten-Seminaren (Seminare Nr. 1 bis Nr.
3) die bevorstehenden Änderungen durch Art. 4 Abs. 29 des
Gesetzentwurfes KostRMoG (neue Höchstwertvorschrift und Möglichkeit
der Umlage von Haftpflichtversicherungsprämien für den
Einzelfall; Änderung der Auslagenvorschriften auch im Übrigen)
sowie durch das Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz, das
zwischen dem 01.04.2004 und 01.07.2004 in Kraft treten dürfte
(Stand Dezember 2003) in Seminar und Skripten berücksichtigt.
Auch
wenn das bevorstehende neue Gebührenrecht in Teilbereichen
Verbesserungen für Anwalt und Notar bringt, die es optimal
zu nutzen gilt, und für die Wirtschaftsentwicklung allgemein
im Jahr 2004 eine Besserung erwartet wird, soll gleichwohl im
Jahr 2004 noch eine weitere Zunahme der Insolvenzverfahren eintreten.
Auch das seit längerem mit vielen zufriedenen Teilnehmern bisher
nur in Hamburg angebotene Seminar zur allgemeinen täglichen
Insolvenzrechtspraxis (Seminar Nr. 5) wird daher in drei weiteren
Städten zwischen Februar und Juli 2004 durcheführt, denn
Kenntnisse hier sind immer wichtigter geworden, auch für alle
nicht mit Insolvenzverfahren, aber mit Zwangsvollstreckung befassten
Kanzleien. Auch hier steht mit Herrn Rechtsanwalt Ferslev, Fachanwalt
für Insolvenzrecht, ein erfahrener Praktiker als Dozent zu
Ihrer Verfügung.
Auch
das Seminar 4 zu Gesellschaftsrecht- und Registersachen im Notariat
(mit Mustern und Notarkosten) mit Herrn Ulrich Henkes, Notar und
ehem. Registerrichter, findet auf vielfache Nachfrage erneut in
aktueller Auflage stattund gibt einen Überblick über typische
Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Anmeldungen von
Unternehmen mit den Notarkostenberechnungen dazu.
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