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Januar 2004

 

 

Änderungen der Kostengesetze Anwalt und Notar

Liebe Notarinnen, Notare,
Rechtsanwälte (m/w) und Mitarbeiter(innen),

Der Bundestag hat am 14.11.2003 in erster Lesung über den von SPD/Grünen, CDU und FDP fraktionsübergreifend eingebrachten Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) beraten (BT-Druck 15/1971). Dieser sieht keine bloße lineare Anhebung der nahezu zehn Jahre unverändert gebliebenen Gebühren vor, sondern die gesamte Vergütungsstruktur wird verändert. In einzelnen Redebeiträgen wurde die möglichst schnelle Verabschiedung des Gesetzentwurfes angemahnt, mit dem für die Anwälte eine Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch eine entsprechend veränderte Gebührenstruktur beabsichtigt wird. Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung finden Sie hier. Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erfordert eine umfassende Umstellung von allen Anwält(inn)en und mit der selbständigen Kostenberechnung befassten Mitarbeiter(inne)n!

Auch für die Notarkosten werden einige Änderungen im Jahr 2004 eintreten, zum einen durch das seit längerem angekündigte Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz, das zwischen dem 01.04.2004 und 01.07.2004 in Kraft treten dürfte, und der Aufhebung der §§ 26, 26 a, 27 mit deren Neufassung in §§ 41 a - c n.F. KostO. Inhaltliche Änderungen sind hiermit nur in geringem Maße verbunden. Aber auch das über 300 Seiten umfassende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sieht in seinem Art. 4 Abs. 29 einige Änderungen bei den Notargebühren und -auslagen vor, die in den aktuellen Seminaren und Skripten bereits berücksichtigt sind.

Das die Anwaltsgebühren neu regelnde Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) als wesentlichster Teil des KostRMoG bringt umfangreiche Änderungen beim außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren:

  • Veränderungen bei Erstberatungsgebühr und bei Ermittlung der Rahmengebühr;
  • Wegfall der drei Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 BRAGO;
  • Wegfall der vier Gebührentatbestände des § 31 Abs. 1 BRAGO (keine Beweisgebühr mehr, dafür Verfahrensgebühr und Terminsgebühr, die zusammen - und bei mündlicher Verhandlung stets - 2,5 Gebühren ergeben;
  • Umgestaltung der Vergleichsgebühr gem. § 23 BRAGO zu einer neuen - leicher anfallenden - Einigungsgebühr;
  • Änderung der Anrechnungsvorschriften für vorgerichtliche Tätigkeiten;
  • erstmalige Erfassung anwaltlicher Tätigkeiten wie Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und Zuegenbeistand;
    Auslagerung aller Gebührentatbestände in ein Vergütungsverzeichnis;
  • Wegfall gesetzlicher Regelungen für außergerichtliche Tätigkeiten ab 2006.

Dies sind nur die wesentlichsten Änderungen der umfassenden Neustrukturierung des Gebührenrechts.

Auch die Kostenberechnung in Bußgeld- und Strafverfahren, in sozialgerichtlichen Verfahren sowie dieVergütungsfestsetzung und der Höchstgegenstandswert erfahren wesentliche Änderungen.

Zu empfehlen ist daher die rechtzeitige Einststellung auf diese Änderungen, zeitnah schon vor oder bald nach deren Inkrafttreten, durch erfahrene Gebührenrechts-Spezialisten, die Ihnen den Weg zur jeweils optimalen Gebührenabrechnung für vor und nach dem 01.07.2004 fällig werdende Anwaltskosten weisen und die Arbeit bei der Umstellung erleichtern! In den zwei 1 1/2 tägigen Anwaltsgebühren-Seminaren im Februar und Mai 2004 (Seminare Nr. 6 und Nr. 7) wird daher das Anwaltsgebührenrecht sowohl für die bis zum Inkrafttreten der Neuregelung fällig werdenden Gebühren nach der BRAGO als auch nach den Änderungen durch das RVG vorgestellt von Frau Gundel Baumgärtel, gepr. Bürovorsteherin, einer erfahrenen Praktikerin, die seit über zehn Jahren im Anwaltsgebührenrecht als Dozentin, Autorin und Prüferin tätig ist.

Zusätzlich sind für dieses Jahr - ab Mitte Juni zunächst geplant bis August - eintätige Schulungsseminare zum neuen RVG in das Seminarprogramm aufgenommen (Seminar Nr. 9, fünf Termine in drei Städten), in denen ein Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben werden und durch Gegenüberstellung Alt / Neu, Tabellen, Erläuterungen und Fallbeispiele ausführlich erläutert wird.

Weiterhin wird speziell für Anwaltsnotare und deren mit der selbständigen Kostenberechnung betraute Mitarbeiter(innen) zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen des KostRMoG vom 01. bis 03. Juli 2004 erstmals ein dreitätiges Seminar zu Anwalts- und Notarkosten (nach dem Stand der Neuregelungen) in Willingen / Hochsauerland mit drei Gebühren-Profis für Anwalts- und Notarkosten als Referenten angeboten (Seminar Nr. 9).

Selbstverständlich sind auch bei den Notarkosten-Seminaren (Seminare Nr. 1 bis Nr. 3) die bevorstehenden Änderungen durch Art. 4 Abs. 29 des Gesetzentwurfes KostRMoG (neue Höchstwertvorschrift und Möglichkeit der Umlage von Haftpflichtversicherungsprämien für den Einzelfall; Änderung der Auslagenvorschriften auch im Übrigen) sowie durch das Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz, das zwischen dem 01.04.2004 und 01.07.2004 in Kraft treten dürfte (Stand Dezember 2003) in Seminar und Skripten berücksichtigt.

Auch wenn das bevorstehende neue Gebührenrecht in Teilbereichen Verbesserungen für Anwalt und Notar bringt, die es optimal zu nutzen gilt, und für die Wirtschaftsentwicklung allgemein im Jahr 2004 eine Besserung erwartet wird, soll gleichwohl im Jahr 2004 noch eine weitere Zunahme der Insolvenzverfahren eintreten. Auch das seit längerem mit vielen zufriedenen Teilnehmern bisher nur in Hamburg angebotene Seminar zur allgemeinen täglichen Insolvenzrechtspraxis (Seminar Nr. 5) wird daher in drei weiteren Städten zwischen Februar und Juli 2004 durcheführt, denn Kenntnisse hier sind immer wichtigter geworden, auch für alle nicht mit Insolvenzverfahren, aber mit Zwangsvollstreckung befassten Kanzleien. Auch hier steht mit Herrn Rechtsanwalt Ferslev, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ein erfahrener Praktiker als Dozent zu Ihrer Verfügung.

Auch das Seminar 4 zu Gesellschaftsrecht- und Registersachen im Notariat (mit Mustern und Notarkosten) mit Herrn Ulrich Henkes, Notar und ehem. Registerrichter, findet auf vielfache Nachfrage erneut in aktueller Auflage stattund gibt einen Überblick über typische Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Anmeldungen von Unternehmen mit den Notarkostenberechnungen dazu.

 

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