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Der Internetauftritt von Rechtsanwälten und Notaren
von Rechtsanwalt Dirk Roweda, Essen

Mittlerweile dürfte es schon zum Standard einer modernen Rechtsanwalts- und/oder Notariatspraxis gehören, im Internet vertreten zu sein. Das Internet - speziell das WWW - ist in aller Munde. Es besitzt rasante Zuwachsraten, sowohl im Bereich der User als auch im Bereich der Anbieter. Diese Entwicklung ist auch verständlich. Das Internet bietet die Möglichkeit der schnellen Informationsbeschaffung und Korrespondenz. Es kann sowohl kommerziell als auch rein privat genutzt werden.

Dieser Aufsatz wird sich im folgenden mit der Frage beschäftigen, wie man ohne großen Zeitaufwand und mit geringen finanziellen Mitteln eine eigene Homepage programmieren kann ohne hierbei kostspielige Webdesigner zu beschäftigen.

I. Voraussetzungen des Internetauftritts

Ist ein Internetauftritt beabsichtigt, sind hierbei vorab bereits Überlegungen anzustellen. Diese beginnen mit der Frage der Wahl des Servers sowie des Domainnamens und setzen sich fort bei der Frage der Software, die zum Programmieren genutzt werden soll und schließlich dem Programm, welches genutzt werden soll, um Daten in das Netz einzuspeisen und zum Abruf freizugeben.

1. Die Wahl des Servers

Seiten, die im Internet bzw. WWW zum Abruf bereitgestellt werden, müssen auf einem sog. Server abgelegt werden. Hierunter versteht man ein Computersystem, welches ständig mit dem Internet verbunden ist und einen Zugriff auf dort abgelegte Dateien unter einer bestimmten Adresse erlaubt.

a) Allgemeine Zugänge

Diejenigen Rechtsanwälte oder Notare, die bereits einen Internetzugang z. B. bei T-ONLINE oder AOL besitzen, haben vermutlich auch bereits Speicherplatz auf einem Server des jeweiligen Anbieters zur Verfügung (bei T-Online bsplw. im Verzeichnis http://home.t-online.de/ oder bei AOL im Verzeichnis members.aol.com/). Auch wenn derartiger Speicherplatz äußerst preiswert ist, da er in dem monatlich an den Provider zu leistenden Pauschalbetrag enthalten ist, so hat er den Nachteil, dass gerade nicht ein eindeutiger Domainname (siehe 2.) verwendet werden kann, sondern die URL (= Uniform Ressource Location = Internetadresse) des Anbieters des Dienstes - eben T-ONLINE oder AOL - verwendet werden muss. Ein Hinweis auf den Inhaber der Seite erfolgt erst hinter dem Hinweis des Domaininhabers.

Gleiches gilt für kostenfreie Server (z. B. http://www.tripod.com, http://www.geocities.com oder http://private.freepage.de), die es ohne weitere Kosten erlauben, Dateien zum Abruf bereitzustellen. Diese Seiten haben jedoch den weiteren Nachteil, dass Werbeeinblendungen erfolgen, worüber die Serviceanbieter die kostenlose Bereitstellung von Serverplatz finanzieren. Zusätzlich hierzu weiß man auch nicht, welche Anbieter u.U. unter der gleichen Domain tätig sind. Es ist für eine Anwaltskanzlei sicherlich keine gute Werbung, unter einer Domain erreichbar zu sein, unter der mglw. zwielichtige oder gar illegale Dienstleistungen angeboten werden.

b) Zugänge über angemieteten Speicherplatz

Eine echte Alternative zu beiden vorgenannten Fällen bietet daher letztlich nur die entgeltliche Anmietung von Speicherplatz zu günstigen Konditionen beispielsweise bei den Firmen Strato (http://www.strato.de) oder Puretec (http://www.puretec.de). Nicht nur, dass hier die Möglichkeit besteht, einen Domainnamen (siehe dort) selbständig zu wählen, so hat man das alleinige Bestimmungsrecht, was auf den Seiten abgelegt werden soll. Werbeeinblendungen erfolgen nicht. Weiterhin bieten diese Unternehmen die Möglichkeit, eindeutige Email-Adressen zu vergeben, die an den Domainnamen angelehnt sind (also anstatt RA-Mustermann@t-online.de beispielsw. Sekretariat@ra-mustermann.de). Die monatlichen Kosten belaufen sich - je nach Größe des Speicherplatzes - auf ca. 20 DM bis ca. 80 DM.

Entscheidet man sich für einen solchen Server, so sollte man auf folgendes achten:

aa) Größe des Speicherplatzes

Für ein Anwaltsbüro mit 4 bis 8 Rechtsanwälten genügt bei Standardinformationen (hierunter zählt der Verfasser: Vorstellung der Rechts-anwälten einschließlich Fotos, Vorstellung des Büros, Anfahrtsbeschreibung, ggfs. mit Fotos, Kanzleiprofil mit Fotos) ein Speicherplatz von ca. 4 - 8 Megabyte.

bb) Traffic inklusive

Wichtig ist, dass die monatliche Pauschale den Traffic enthält. Traffic im Internet bedeutet der Verkehr an Daten (gemessen in Megabyte) der durch Datenabruf entsteht. Sowohl Strato als auch Puretec bieten kostengünstige Internetseiten an, bei denen allerdings der sogenannte Traffic zu zahlen ist, sobald er monatlich eine Größe von mehr als 10 Megabyte erreicht. Eine derartige Menge erscheint zwar viel, sie kann aber bereits nach 100 Seitenaufrufen erreicht sein. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: Eine Internetseite - einschließlich eines Fotos - hat durchschnittlich eine Größe von ca. 100 KByte und verursacht die entsprechende Menge "Traffic" bei Seitenabruf. Bereits nach 100 Seitenaufrufen wäre demzufolge die Größe von 1 Megabyte erreicht. Es würden zusätzliche Kosten zur monatlichen Pauschale anfallen.

c) Anzahl der Email-Adressen

Die Anzahl der Email-Adressen sollte nicht zu gering dimensioniert sein. Bei oben angeführtem Beispiel allerdings dürfte eine Anzahl von 10 Email-Adressen ausreichend sein. Der tatsächliche Bedarf richtet sich aber nach dem tatsächlichen Einsatz von Emails bei den Anwälten bzw. Angestellten.

2. Die Wahl des Domainnamens

Hat man sich für die unter 1. b) geschilderte Möglichkeit eines Internetauftrittes entschieden, so ist nunmehr ein geeigneter Domainname für den Internetauftritt zu wählen. Es gibt für Rechtsanwälte und Notare eine Vielzahl von Regularien, resultierend aus dem Standes- und dem Wettbewerbsrecht, die zu beachten sind.

Da eine gefestigte Rechtsprechung hinsichtlich der Wahl des Domainnamens aufgrund des jungen Mediums Internet noch nicht vorhanden ist, empfiehlt es sich, den Domainnamen an den jeweiligen Kanzleinamen anzupassen (z. B. http://www.kanzlei-mustermann.de oder http://www.mustermann.de). Eine Anpassung nach dem Namen bietet zugleich auch die Sicherheit, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nur selten gegeben sein dürften.

Sachliche (z. B. http://www.familienrechtsanwälte.de oder http://www.grundstuecks-notare.de) oder räumliche (z. B. http://www.notare-in-musterstadt oder http:/www.musterstaedter-anwälte) Anbindungen an den Kanzleinamen sind problematisch. Zumindest in den Fällen, in denen wie hier der Plural des Begriffs "Anwalt" oder "Notar" benutzt wird, nimmt die Rechtsprechung an, dass der User erwartet, eine Übersicht oder eine Auflistung von Rechtsanwälte betreffend des entsprechenden sachlichen oder räumlich durch die Domain eingegrenzten Begriffs zu erhalten. Der Anwalt oder Notar, der über den Plural wirbt, würde sich - ungleich der Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen - einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten verschaffen. Hinsichtlich der Werbung im Singular ist dem Verfasser Rechtsprechung bislang noch nicht zugänglich gewesen.

Vermieden werden, da standesrechtlich untersagt, sollte in jedem Falle ein Domainname, der nicht sachlich, sondern wertend oder vergleichend ist. Ein solcher Domainname könnte beispielsweise lauten: "www.der-beste-anwalt.de" oder "www.die-gute-notariatspraxis.de". Auch ein derartiger Domainname würde zügig dazu führen, dass Abmahnverfahren gegen den Verwender eingeleitet werden, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Nach meiner Ansicht sollten daher Artikel, wie beispielsweise von Disterer in "Die Kanzlei", Management-Journal für Anwälte, 2000, 311 ff., mit Vorsicht behandelt werden, da die dort zum Teil vorgeschlagenen Domainnamen im Einzelfall Wettbewerbsverstöße begründen können. Die Wahrscheinlichkeit derartiger Verfahren ist umso größer, als sich zwischenzeitlich schon ganze Kanzleien ausschließlich mit der Rüge von wettbewerbswidrigem Verhalten im Internet befassen.

3. Die Software zur Gestaltung

Der Verfasser beschäftigt sich im folgenden exemplarisch mit einigen "Composer-Programmen", die es erlauben, Internetseiten zu programmieren. Die hierbei erwähnten Composer-Programme haben dabei den Vorteil, dass das Ergebnis der Gestaltung bereits vor Veröffentlichung sichtbar auf dem Bildschirm erscheint, zudem Programmiersprachenkenntnisse nicht erforderlich sind. Da weiterhin die Programme für die Windows-Oberfläche konzipiert sind, kommt derjenige, der häufig mit Microsoft-Produkten arbeitet, schnell mit den einzelnen Programmen zurecht. Der Verfasser beschränkt sich hier auf eine Kurzdarstellung, wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

a) Seitengestaltung durch Free- bzw. Shareware

Wer keine bzw. nur geringe Kosten für einen Composer entstehen lassen möchte, sollte sich zunächst im Internet kundig machen. Im Internet sind viele Gestaltungsprogramme für das Internet zum freien Download bereitgestellt. Auch wenn derartige Programme nicht unbedingt die Leistungsfähigkeit besitzen, so stellen sie für nicht sehr umfangreiche Seiten eine echte Alternative dar. Man findet diese Programme beispielsweise durch Aufruf der Internetseite "http.//www.download.com" in der Rubrik "Internet", Unterrubrik "Tools und Utilities" oder auf der Internetseite "http:www.freeware.de" in der Rubrik "Internet" bzw. "Internettools". Aufgrund der Vielzahl der dort angebotenen Programme wird darauf verzichtet, auf einzelne Programme einzugehen. Hier sollte probiert werden, welches Programm einem zusagt bzw. welches nicht.

b) Seitengestaltung durch browserimplementierte Composer

Netscape Communicator und Microsoft Internet Explorer bieten zu dem frei downloadbaren Programmpaket zusätzlich kostenfreie Composerprogramme an. Auch mit diesen Programmen lassen sich gute Ergebnisse erzielen. Man hat viele Möglichkeiten zur Seitengestaltung. Der Vorteil z. B. gerade des Netscape Composers ist darin zu finden, dass der Upload (Aufspielen einer verfaßten Internetseite auf den Server) durch eine in das Programm eingebaute Funktion gegeben ist. Zusätzlich Software ist nicht erforderlich.

c) Netfusion Objects, Frontpage oder Adobe Pagemill

Programme, mit welchen man sehr gute Ergebnisse erzielen kann und mit welchen sogar hauptberufliche Webdesigner arbeiten, stellen die vorgenannten Programme dar. Die Programme erscheinen auf den ersten Blick zwar etwas unübersichtlich, soweit eine Verallgemeinerung möglich ist, sie sind aber, nach einer kurzen Einarbeitung, sehr einfach in der Handhabung.

Neben den Möglichkeiten, die auch der Netscape Composer bietet, sind bessere und umfangreichere Möglichkeiten der Seitengestaltung gegeben. Die Seitengestaltung ist quasi durch ein Layoutprogramm möglich. Durch die Verwendung von Textfeldern und Grafikfeldern kann die Seitengestaltung bequem und zuverlässig erfolgen.

4. Software zum Upload

Wer die unter 3 b) und c) genannten Programme nutzt, für den erübrigt sich die Frage nach einem Programm zum Upload. Im übrigen soll hier nur ein frei downloadbares Programm namens WS-FTP erwähnt werden, welches sowohl unter download-central bzw. freeware.de zu erhalten ist. Dieses Programm funktioniert ähnlich wie der weit verbreitete Norton Commander, ist sehr zuverlässig und übersichtlich gehalten.

RA Dirk Roweda, Essen
Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Essen; während des Studiums und Referendariats Webmaster-Tätigkeit an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum sowie Schulungstätigkeit im Bereich juristischer Datenbanken und Expertensysteme.

 

 

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