Aktuelles
Der
Internetauftritt von Rechtsanwälten und Notaren
von
Rechtsanwalt Dirk Roweda, Essen
Mittlerweile
dürfte es schon zum Standard einer modernen Rechtsanwalts-
und/oder Notariatspraxis gehören, im Internet vertreten zu
sein. Das Internet - speziell das WWW - ist in aller Munde. Es besitzt
rasante Zuwachsraten, sowohl im Bereich der User als auch im Bereich
der Anbieter. Diese Entwicklung ist auch verständlich. Das
Internet bietet die Möglichkeit der schnellen Informationsbeschaffung
und Korrespondenz. Es kann sowohl kommerziell als auch rein privat
genutzt werden.
Dieser
Aufsatz wird sich im folgenden mit der Frage beschäftigen,
wie man ohne großen Zeitaufwand und mit geringen finanziellen
Mitteln eine eigene Homepage programmieren kann ohne hierbei kostspielige
Webdesigner zu beschäftigen.
I.
Voraussetzungen des Internetauftritts
Ist
ein Internetauftritt beabsichtigt, sind hierbei vorab bereits Überlegungen
anzustellen. Diese beginnen mit der Frage der Wahl des Servers sowie
des Domainnamens und setzen sich fort bei der Frage der Software,
die zum Programmieren genutzt werden soll und schließlich
dem Programm, welches genutzt werden soll, um Daten in das Netz
einzuspeisen und zum Abruf freizugeben.
1.
Die Wahl des Servers
Seiten,
die im Internet bzw. WWW zum Abruf bereitgestellt werden, müssen
auf einem sog. Server abgelegt werden. Hierunter versteht man ein
Computersystem, welches ständig mit dem Internet verbunden
ist und einen Zugriff auf dort abgelegte Dateien unter einer bestimmten
Adresse erlaubt.
a)
Allgemeine Zugänge
Diejenigen
Rechtsanwälte oder Notare, die bereits einen Internetzugang
z. B. bei T-ONLINE oder AOL besitzen, haben vermutlich auch bereits
Speicherplatz auf einem Server des jeweiligen Anbieters zur Verfügung
(bei T-Online bsplw. im Verzeichnis http://home.t-online.de/ oder
bei AOL im Verzeichnis members.aol.com/). Auch wenn derartiger Speicherplatz
äußerst preiswert ist, da er in dem monatlich an den
Provider zu leistenden Pauschalbetrag enthalten ist, so hat er den
Nachteil, dass gerade nicht ein eindeutiger Domainname (siehe 2.)
verwendet werden kann, sondern die URL (= Uniform Ressource Location
= Internetadresse) des Anbieters des Dienstes - eben T-ONLINE oder
AOL - verwendet werden muss. Ein Hinweis auf den Inhaber der Seite
erfolgt erst hinter dem Hinweis des Domaininhabers.
Gleiches
gilt für kostenfreie Server (z. B. http://www.tripod.com, http://www.geocities.com
oder http://private.freepage.de), die es ohne weitere Kosten erlauben,
Dateien zum Abruf bereitzustellen. Diese Seiten haben jedoch den
weiteren Nachteil, dass Werbeeinblendungen erfolgen, worüber
die Serviceanbieter die kostenlose Bereitstellung von Serverplatz
finanzieren. Zusätzlich hierzu weiß man auch nicht, welche
Anbieter u.U. unter der gleichen Domain tätig sind. Es ist
für eine Anwaltskanzlei sicherlich keine gute Werbung, unter
einer Domain erreichbar zu sein, unter der mglw. zwielichtige oder
gar illegale Dienstleistungen angeboten werden.
b)
Zugänge über angemieteten Speicherplatz
Eine
echte Alternative zu beiden vorgenannten Fällen bietet daher
letztlich nur die entgeltliche Anmietung von Speicherplatz zu günstigen
Konditionen beispielsweise bei den Firmen Strato (http://www.strato.de)
oder Puretec (http://www.puretec.de). Nicht nur, dass hier die Möglichkeit
besteht, einen Domainnamen (siehe dort) selbständig zu wählen,
so hat man das alleinige Bestimmungsrecht, was auf den Seiten abgelegt
werden soll. Werbeeinblendungen erfolgen nicht. Weiterhin bieten
diese Unternehmen die Möglichkeit, eindeutige Email-Adressen
zu vergeben, die an den Domainnamen angelehnt sind (also anstatt
RA-Mustermann@t-online.de beispielsw. Sekretariat@ra-mustermann.de).
Die monatlichen Kosten belaufen sich - je nach Größe
des Speicherplatzes - auf ca. 20 DM bis ca. 80 DM.
Entscheidet
man sich für einen solchen Server, so sollte man auf folgendes
achten:
aa)
Größe des Speicherplatzes
Für
ein Anwaltsbüro mit 4 bis 8 Rechtsanwälten genügt
bei Standardinformationen (hierunter zählt der Verfasser: Vorstellung
der Rechts-anwälten einschließlich Fotos, Vorstellung
des Büros, Anfahrtsbeschreibung, ggfs. mit Fotos, Kanzleiprofil
mit Fotos) ein Speicherplatz von ca. 4 - 8 Megabyte.
bb)
Traffic inklusive
Wichtig
ist, dass die monatliche Pauschale den Traffic enthält. Traffic
im Internet bedeutet der Verkehr an Daten (gemessen in Megabyte)
der durch Datenabruf entsteht. Sowohl Strato als auch Puretec bieten
kostengünstige Internetseiten an, bei denen allerdings der
sogenannte Traffic zu zahlen ist, sobald er monatlich eine Größe
von mehr als 10 Megabyte erreicht. Eine derartige Menge erscheint
zwar viel, sie kann aber bereits nach 100 Seitenaufrufen erreicht
sein. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: Eine Internetseite
- einschließlich eines Fotos - hat durchschnittlich eine Größe
von ca. 100 KByte und verursacht die entsprechende Menge "Traffic"
bei Seitenabruf. Bereits nach 100 Seitenaufrufen wäre demzufolge
die Größe von 1 Megabyte erreicht. Es würden zusätzliche
Kosten zur monatlichen Pauschale anfallen.
c)
Anzahl der Email-Adressen
Die
Anzahl der Email-Adressen sollte nicht zu gering dimensioniert sein.
Bei oben angeführtem Beispiel allerdings dürfte eine Anzahl
von 10 Email-Adressen ausreichend sein. Der tatsächliche Bedarf
richtet sich aber nach dem tatsächlichen Einsatz von Emails
bei den Anwälten bzw. Angestellten.
2.
Die Wahl des Domainnamens
Hat
man sich für die unter 1. b) geschilderte Möglichkeit
eines Internetauftrittes entschieden, so ist nunmehr ein geeigneter
Domainname für den Internetauftritt zu wählen. Es gibt
für Rechtsanwälte und Notare eine Vielzahl von Regularien,
resultierend aus dem Standes- und dem Wettbewerbsrecht, die zu beachten
sind.
Da
eine gefestigte Rechtsprechung hinsichtlich der Wahl des Domainnamens
aufgrund des jungen Mediums Internet noch nicht vorhanden ist, empfiehlt
es sich, den Domainnamen an den jeweiligen Kanzleinamen anzupassen
(z. B. http://www.kanzlei-mustermann.de oder http://www.mustermann.de).
Eine Anpassung nach dem Namen bietet zugleich auch die Sicherheit,
dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nur selten gegeben
sein dürften.
Sachliche
(z. B. http://www.familienrechtsanwälte.de oder http://www.grundstuecks-notare.de)
oder räumliche (z. B. http://www.notare-in-musterstadt oder
http:/www.musterstaedter-anwälte) Anbindungen an den Kanzleinamen
sind problematisch. Zumindest in den Fällen, in denen wie hier
der Plural des Begriffs "Anwalt" oder "Notar"
benutzt wird, nimmt die Rechtsprechung an, dass der User erwartet,
eine Übersicht oder eine Auflistung von Rechtsanwälte
betreffend des entsprechenden sachlichen oder räumlich durch
die Domain eingegrenzten Begriffs zu erhalten. Der Anwalt oder Notar,
der über den Plural wirbt, würde sich - ungleich der Frage,
ob die Voraussetzungen vorliegen - einen Wettbewerbsvorteil gegenüber
Mitkonkurrenten verschaffen. Hinsichtlich der Werbung im Singular
ist dem Verfasser Rechtsprechung bislang noch nicht zugänglich
gewesen.
Vermieden
werden, da standesrechtlich untersagt, sollte in jedem Falle ein
Domainname, der nicht sachlich, sondern wertend oder vergleichend
ist. Ein solcher Domainname könnte beispielsweise lauten: "www.der-beste-anwalt.de"
oder "www.die-gute-notariatspraxis.de". Auch ein derartiger
Domainname würde zügig dazu führen, dass Abmahnverfahren
gegen den Verwender eingeleitet werden, was mit erheblichen Kosten
verbunden sein kann. Nach meiner Ansicht sollten daher Artikel,
wie beispielsweise von Disterer in "Die Kanzlei", Management-Journal
für Anwälte, 2000, 311 ff., mit Vorsicht behandelt werden,
da die dort zum Teil vorgeschlagenen Domainnamen im Einzelfall Wettbewerbsverstöße
begründen können. Die Wahrscheinlichkeit derartiger Verfahren
ist umso größer, als sich zwischenzeitlich schon ganze
Kanzleien ausschließlich mit der Rüge von wettbewerbswidrigem
Verhalten im Internet befassen.
3.
Die Software zur Gestaltung
Der
Verfasser beschäftigt sich im folgenden exemplarisch mit einigen
"Composer-Programmen", die es erlauben, Internetseiten
zu programmieren. Die hierbei erwähnten Composer-Programme
haben dabei den Vorteil, dass das Ergebnis der Gestaltung bereits
vor Veröffentlichung sichtbar auf dem Bildschirm erscheint,
zudem Programmiersprachenkenntnisse nicht erforderlich sind. Da
weiterhin die Programme für die Windows-Oberfläche konzipiert
sind, kommt derjenige, der häufig mit Microsoft-Produkten arbeitet,
schnell mit den einzelnen Programmen zurecht. Der Verfasser beschränkt
sich hier auf eine Kurzdarstellung, wobei die Aufzählung keinen
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
a)
Seitengestaltung durch Free- bzw. Shareware
Wer
keine bzw. nur geringe Kosten für einen Composer entstehen
lassen möchte, sollte sich zunächst im Internet kundig
machen. Im Internet sind viele Gestaltungsprogramme für das
Internet zum freien Download bereitgestellt. Auch wenn derartige
Programme nicht unbedingt die Leistungsfähigkeit besitzen,
so stellen sie für nicht sehr umfangreiche Seiten eine echte
Alternative dar. Man findet diese Programme beispielsweise durch
Aufruf der Internetseite "http.//www.download.com" in
der Rubrik "Internet", Unterrubrik "Tools und Utilities"
oder auf der Internetseite "http:www.freeware.de" in der
Rubrik "Internet" bzw. "Internettools". Aufgrund
der Vielzahl der dort angebotenen Programme wird darauf verzichtet,
auf einzelne Programme einzugehen. Hier sollte probiert werden,
welches Programm einem zusagt bzw. welches nicht.
b)
Seitengestaltung durch browserimplementierte Composer
Netscape
Communicator und Microsoft Internet Explorer bieten zu dem frei
downloadbaren Programmpaket zusätzlich kostenfreie Composerprogramme
an. Auch mit diesen Programmen lassen sich gute Ergebnisse erzielen.
Man hat viele Möglichkeiten zur Seitengestaltung. Der Vorteil
z. B. gerade des Netscape Composers ist darin zu finden, dass der
Upload (Aufspielen einer verfaßten Internetseite auf den Server)
durch eine in das Programm eingebaute Funktion gegeben ist. Zusätzlich
Software ist nicht erforderlich.
c)
Netfusion Objects, Frontpage oder Adobe Pagemill
Programme,
mit welchen man sehr gute Ergebnisse erzielen kann und mit welchen
sogar hauptberufliche Webdesigner arbeiten, stellen die vorgenannten
Programme dar. Die Programme erscheinen auf den ersten Blick zwar
etwas unübersichtlich, soweit eine Verallgemeinerung möglich
ist, sie sind aber, nach einer kurzen Einarbeitung, sehr einfach
in der Handhabung.
Neben
den Möglichkeiten, die auch der Netscape Composer bietet, sind
bessere und umfangreichere Möglichkeiten der Seitengestaltung
gegeben. Die Seitengestaltung ist quasi durch ein Layoutprogramm
möglich. Durch die Verwendung von Textfeldern und Grafikfeldern
kann die Seitengestaltung bequem und zuverlässig erfolgen.
4.
Software zum Upload
Wer
die unter 3 b) und c) genannten Programme nutzt, für den erübrigt
sich die Frage nach einem Programm zum Upload. Im übrigen soll
hier nur ein frei downloadbares Programm namens WS-FTP erwähnt
werden, welches sowohl unter download-central bzw. freeware.de zu
erhalten ist. Dieses Programm funktioniert ähnlich wie der
weit verbreitete Norton Commander, ist sehr zuverlässig und
übersichtlich gehalten.
RA
Dirk Roweda, Essen
Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Essen; während des Studiums
und Referendariats Webmaster-Tätigkeit an der juristischen
Fakultät der Ruhr-Universität Bochum sowie Schulungstätigkeit
im Bereich juristischer Datenbanken und Expertensysteme.
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