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SEMINARE 2009

Kurzübersicht Seminare 2009

Seminaranmeldung


Anmeldungen zu allen Seminaren werden durch schriftliche Anmeldung oder Fax unter Angabe von Seminartag(en) und Teilnehmer(n) erbeten. Die Anmeldebestätigung (mit vorab übersandten Büchern) und Rechnung erfolgen so früh wie möglich.

Bei allen Seminaren können Sie kostenfrei bis 4 Wochen vor dem Termin stornieren, danach bis 2 Wochen vor dem Termin gegen Erstattung einer Stornierungsgebühr von 20,00 €, die bei Belegung eines späteren Termins angerechnet wird. Bei Verhinderung bzw. Stornierung später als zwei Wochen vor dem Termin wird ebenfalls voll auf ein späteres Seminar nach Ihrer Wahl angerechnet und wahlweise auch ersparte Aufwendungen (Essen, Pausengetränke) erstattet.

 


Seminar Nr. 1/2009

Halbtagsseminar: Update Notarkosten (KostO)

BGH-Entscheidungen zum Notarkosten-Recht und ihre Auswirkungen; u. a.:

  • Abgeltungsbereich Vollzugsgebühr § 146 Abs. 1 S. 1 (Entscheidungen vom 13.7.2006 und 12.7.2007); Betreuungsgebühren § 147 Abs. 2 bei Kaufverträgen (Entscheidungen vom 12.5.2005 und 13.7.2006)
  • Welche Gebühren und Auslagen können beim elektronischen Rechtsverkehr mit dem Handelsregister, für elektronisch beglaubigte Abschriften / Signaturen, für das Einscannen / Übermittlung elektronisch gespeicherter Dateien und Erzeugung der XML-Strukturdaten zusätzlich berechnet werden?
  • Bewertung von Urkunden aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht unter Berücksichtigung der GmbH-Reform durch das MoMiG-Gesetz
  • Zweifelsfragen der Entwurfsgebühr § 145 KostO; Änderung der herrschenden Meinung beim Entwurf von Beschlüssen und Konsequenzen
  • Einzelfragen des § 44 KostO, z. B. Patienten- und Betreuungsverfügungen bei Zusammenbeurkundung mit Vorsorgevollmachten und weiteren Erklärungen
Donnerstag

26. März 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Hamburg  ibis-Hotel
Hamburg-Alster, Holzdamm 4 - 16, 5 Gehminuten vom Hbf.)
(gegenüber Hotel Atlantic u. ca. 5 Gehmiut4en vom Hauptbahnhof)
Telefon 040/248290

Freitag

27. März 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Bremen, Hotel zur Post
Bahnhofsplatz 11 (gegenüber vom Hauptbahnhof / Überseemuseum)
Telefon:  0421/30590
Telefax:  0421/3059591
Freitag

3. April 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Frankfurt a.M., Kolpinghotel,
Lange Str. 26, Straßenbahnhalt Allerheiligentor (Linie 11) oder 5 Gehminuten vom U-Bahn Konstablerwache,
Telefon 069/299060
Mittwoch

13. Mai 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Essen Mövenpickhotel
Am Hauptbahnhof 2, 45127 Essen
Telefon 0201/17080
Telefax 0201/1708173
(Parkmöglichkeit: Parkhaus Akazienallee zum Sonderpreis von 9,00 Euro für den ganzen Tag, ca. 100 m vom Hotel entfernt.)
Donnerstag

14. Mai 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Hannover, Hotel Loccumer Hof
nur 300 m vom Hauptbahnhof Hannover entfernt in der Innenstadt)
Kurt-Schumacher-Str. 14/16, 30159 Hannover
Telefon 0511/12640
Freitag

15. Mai 2009
13.00 bis ca. 16.30 Uhr

Berlin, Ratskeller Charlottenburg,
Otto-Suhr-Allee 102, U-Bahn: Richard-Wagner-Platz, Telefon Berlin-Zimmervermittlung 030/25 00 25

Referent/en:
Martin Filzek, Fachbuchautor (u.a. Kommentar zur KostO, 4. Aufl. November 2008; diverse Anmerkungen zu KostO-Entscheidungen, Zeitschriftenbeiträge sowie Skripten) und ehem. Notariatsvorsteher
nur in Frankfurt zusätzlich: Frau Alice Engel, Bezirksrevisorin beim LG Frankfurt a.M.
nur in Berlin zusätzlich:
Gerhard Menzel, Vors. Richter am LG Berlin und Notariatsrevisor a.D., jetzt Mitarbeiter der Notarkammer Berlin

Seminargebühren / Leistungsumfang:
95,00 Euro zzgl. 19 % USt. (18,05 Euro) = 113,05 Euro incl. Pausengetränke, Imbiss, Teilnahmebescheinigung und Seminar-Skript.

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Seminar Nr. 2/2009

Das MoMiG (neues GmbH-Recht) im Notariat
- mit kostenrechtlichen Auswirkungen -

Das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - BGBl. 2008 I 2026 - bringt viele Zweifelsfragen mit sich, für welche die bisher erschienene Literatur jedoch z. T. überzeugende Lösungen anbietet.

Auch für die mit dem Inkrafttreten des MoMiG erfolgten Änderungen an der Kostenordnung durch Einfügung neuer Mindestwerte in § 39 Abs. 4 und § 41 a Abs. 1 Nr. 1 KostO sowie eine Ausnahmeregelung hierzu im neuen § 41 d ist eine nähere Beschäftigung mit den neuen Vorschriften für richtige Notarkostenberechnungen und der hierzu bereits erschienenen Aufsatz- und Kommentarliteratur ratsam. Auch außerhalb der neu eingeführten Kostenvorschriften ergeben sich durch die Neuregelungen des GmbH-Gesetzes Änderungen, etwa bei der neuen Pflicht zur Einreichung einer Notarbescheinigung unter der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG n. F. (Gebühr § 50 KostO? Wenn ja, welcher Wert? Für vom Notar entworfene Liste weiterhin Geb. § 147 Abs. 2 KostO? Oder gebührenfreie Nebengeschäfte i.S.v. § 35 KostO?). Auch die jetzt (u. U., siehe § 8 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG n. F. und § 3 Übergangsvorschriften BGBl. 2008 I 2026, 2032) notwendige Anmeldung der genauen Geschäftsanschrift können sich mehr Gebühren / Werterhöhungen ergeben.

Das Seminar informiert über die für die Notariatspraxis wichtigen Änderungen

  • neue Unterform der GmbH in Form der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
  • Erleichterung der Abtretung und Teilbarkeit von Geschäftsanteilen,
  • Änderungen bei der Kapitalaufbringung durch gesetzliche Regelung der "verdeckten Sacheinlage"
  • Einführung von Musterprotokollen für so gen. Standardfälle (Bargründung, höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer) mit kostenrechtlicher Privilegierung
  • Beschleunigung der Registereintragung (u. a. Abkoppelung von Genehmigungsverfahren),
  • gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen; Änderungen bei der Gesellschafterliste,
  • Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
  • Missbrauchsbekämpfung.

Das Seminar geht auch auf die mit den Änderungen verbundenen neuen Notarkosten-Fragen ein (Einführung von Mindestwerten in §§ 39 Abs. 4 und § 41 a Abs. 1 Nr. 1 mit Ausnahmeregelung im neuen § 41 d); mögliche Mehrkosten bei Anmeldung der Geschäftsanschrift, Kosten bei Satzungsanpassungen schon bestehender GmbHs an das neue GmbH-Gesetz u. a.

Freitag

23. Januar 2009
13.00 bis ca. 17.00 Uhr

Hamburg  ibis-Hotel
Hamburg-Alster, Holzdamm 4 - 16, 5 Gehminuten vom Hbf.)
(gegenüber Hotel Atlantic u. ca. 5 Gehmiut4en vom Hauptbahnhof)
Telefon 040/248290

Samstag

24. Januar 2009
9.15 bis ca. 13.15 Uhr

Hannover, Hotel Loccumer Hof
nur 300 m vom Hauptbahnhof Hannover entfernt in der Innenstadt)
Kurt-Schumacher-Str. 14/16, 30159 Hannover
Telefon 0511/12640

Freitag

13. Februar 2009
13.00 bis ca. 17.00 Uhr

Essen Mövenpickhotel
Am Hauptbahnhof 2, 45127 Essen
Telefon 0201/17080
Telefax 0201/1708173
(Parkmöglichkeit: Parkhaus Akazienallee zum Sonderpreis von 9,00 Euro für den ganzen Tag, ca. 100 m vom Hotel entfernt.)
Samstag

14. Februar 2009
9.15 bis ca. 13.15 Uhr

Frankfurt a.M., Kolpinghotel,
Lange Str. 26, Straßenbahnhalt Allerheiligentor (Linie 11) oder 5 Gehminuten vom U-Bahn Konstablerwache,
Telefon 069/299060
Samstag

21. Februar 2009
9.15 bis ca. 13.15 Uhr

Berlin, Ratskeller Charlottenburg,
Otto-Suhr-Allee 102, U-Bahn: Richard-Wagner-Platz, Telefon Berlin-Zimmervermittlung 030/25 00 25

Referent:
Ulrich Henkes, Notar, Dresden, vorm. Registerrichter beim AG Frankfurt a.M., Mitautor von Kommentaren zum GmbH- und WEG-Recht.
Martin Filzek, Fachbuchautor (u.a. Kommentar zur KostO, 4. Aufl. November 2008; diverse Anmerkungen zu KostO-Entscheidungen, Zeitschriftenbeiträge sowie Skripten) und ehem. Notariatsvorsteher

Seminargebühr, Leistungsumfang:
110,00 Euro zzgl. 19 % USt. (20,90 Euro) = 130,90 Euro incl. Pausengetränke, Imbiss und Skript, Teilnahmebescheinigung, begrenzte Teilnehmerzahl.

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Seminar Nr. 3/2009

Halbtagsseminar Update RVG
(Geschäftsgebühr, Erfolgshonorar und weitere ausgewählte Einzelfragen)

Geschäftsgebühr:
Die Urteile des BGH haben viele Fragen offen gelassen. Weitere Rechtsbeschwerden sind daher beim BGH anhängig. Wie wird die Geschäftsgebühr gegenüber dem Auftraggeber zutreffend berechnet?
Muss im Kosenfestsetzungsantrag die Geschäftsgebühr auch dann berücksichtigt werden, wenn diese vorgerichtlich gar nicht erhoben wurde? Muss die Rechtsschutzversicherung in die gebührenrechtliche Auseinandersetzung mit einbezogen werden?
Wenn die Geschäftsgebühr nicht eingeklagt wurde, kann dies nachgeholt werden?
Zu diesen und weiteren Punkten werden Antworten und Musterschreiben angeboten, die den Umgang mit der Rechtsprechung des BGH wesentlich erleichtern.

Erfolgshonorar:
Seit dem 1.7.2008 ist das Erfolgshonorar in eingeschränktem Maß zulässig. Welcher Form bedarf die Vereinbarung des Erfolgshonorars?
Welche inhaltlichen Vereinbarungen sind zulässig?
Ist ein Erfolgshonorar neben Prozesskosenhilfe möglich?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars die gesetzliche Vergütung?
Anhand praktischer Beispiele werden diese Fragen und noch viele mehr beantwortet. Als Arbeitshilfe für den Alltag werden erprobte Muster aus der Praxis vorgestellt.

Weitere Fragen:
Rechtsprechung zur Terminsgebühr, Anrechnung, mehrere Auftraggeber.
Aktuelle Fragen aus neuerer Literatur und Rechtsprechung / Gesetzgebung; Strategien zur Durchsetzung des Honoraranspruches.

Mittwoch

25. Februar 2009
13.00 bis 16.30 Uhr

Hamburg  ibis-Hotel
Hamburg-Alster, Holzdamm 4 - 16, 5 Gehminuten vom Hbf.)
(gegenüber Hotel Atlantic)
Telefon 040/248290
Mittwoch

6. Mai 2009
13.00 bis 16.30 Uhr

Berlin, Ratskeller Charlottenburg,
Otto-Suhr-Allee 102, U-Bahn: Richard-Wagner-Platz, Telefon Berlin-Zimmervermittlung 030/25 00 25


Referentin:
Gundel Baumgärtel,Berlin, gepr. Bürovorsteherin, Kommentarmitautorin, Fachbuchautorin, Veröffentlichtungen in jur. Fachzeitschriften, Prüferin bei der RAK Berlin (Rechtsfachwirte und Reno-Fachangestellte)

Seminargebühr, Leistungsumfang:
95,00 Euro zzgl. 19 % USt. (18,05 Euro) = 113,05 Euro incl. Pausengetränke, Imbiss und Skript, Teilnahmebescheinigung, begrenzte Teilnehmerzahl.

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